Rundenwettkampfordnung
Kreis- und Grundklassen des Schützenkreises 02 Büdingen
Wo der Wortlaut der Rundenwettkampf-
ordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt,ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes,der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt,vorzunehmen.
1. Teilnahmeberechtigt an den Wett-kämpfen sind nur Schütz(en)innen, die im Besitz eines gültigen Wettkampfpasses des Hessischen Schützenverbandes sind.
2. Ersatzschütz(en)innen der Bundes- und Regionalligawettkämpfe die an mehr als zwei Bundes- oder Regionalligawett-kämpfen des Deutschen Schützenbundes teilgenommen haben, dürfen an den Wettkämpfen in der selben Disziplin nicht mehr teilnehmen.
3. Stammschütz(en)innen der Bundes- und Regionalliga und Gauliga, dürfen nicht in unteren Klassen eingesetzt werden.
4. Schütz(en)innen, die an Liga- oder Rundenwettkämpfen anderer Landes-verbände teilnehmen, können an den Rundenwettkämpfen des Hessischen Schützenverbandes in dem selben Wettbewerb nicht teilnehmen.
5. Der Rollstuhl, ohne Armlehne und mit einer Rückenlehne bis 10 cm unter die Schulterblätter, ist kein Hilfsmittel.
6. Körperbehinderte Teilnehmer/innen dürfen beim Stehendanschlag ihre im Wettkampfpaß eingetragenen Hilfsmittel verwenden.
II. Wettbewerbe und Schußzahlen
Luftgewehr 40 Schuß
KK-Sportgewehr 30 Schuß
Luftpistole 40 Schuß
Freie Pistole 30 Schuß
Sportpistole 30 Schuß
Laufende Scheibe 10 m 40 Schuß
Vorderladerlangwaffe 15 Schuß
Vorderladerkurzwaffe 15 Schuß
III. Mannschaftsstärke
Bei den Wettbewerben Freie Pistole und Lfd.Scheibe 10m drei Schütz(en)innen. In allen anderen Wettbewerben vier Schütz-(en)innen.
Es müssen Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützen-bundes verwendet werden.
Die Zulassung wird jährlich in den offiziellen Mitteilungen des Hessischen Schützenverbandes veröffentlicht.
V. Klasseneinteilung
Alle Wettbewerbe haben offene Klassen
(Außer in der Kreisklasse, können auch Schüler teilnehmen. Jedoch nur mit der nach SpO festgelegten Schusszahl. Ein weiterer Schütze muß den Wettbewerb komplettieren, siehe II. Wettbewerbe und Schußzahlen).
VI. Gruppeneinteilung und -leitung
1. Die Wettkämpfe werden innerhalb geschlossener Gruppen ausgetragen.
2. Ein Verein kann in einer Gruppe nur mit einer Mannschaft vertreten sein.
3. In der letzten Gruppe können von einem Verein auch mehrere Mannschaften starten.
Gruppen und Rundenwettkampleitung:
a) Kreisklasse Kreissportleiter/in
b) Grundklassen Kreissportleiter/in
4. Der/Die Kreissportleiter/in kann die Rundenwettkampfleitung auch geeigneten Personen übertragen.
5. Die Gruppenstärke beträgt in allen Klassen sechs Mannschaften.
6. Sollte sich in einem Schützenkreis eine nicht durch sechs teilbare Zahl von Mannschaften melden, können in den Grundklassen Gruppen aus fünf oder vier Mannschaften gebildet werden. Die letzte Grundklasse kann auch aus sieben Mannschaften bestehen.
VII. Auswechseln
von Mannschaftsschütz(en)innen
1. Ist ein Verein nur mit einer Mannschaft an den Wettkämpfen beteiligt, so kann er die Schütz(en)innen dieser Mannschaft nachrückend auswechseln.
2. Sind jedoch mehrere Mannschaften beteiligt, können Schütz(en)innen der höheren Mannschaften die unteren Mannschaften und Schütz(en)innen der unteren Mannschaften die höheren Mannschaften auffüllen.
3. Mannschaftsschütz(en)innen, die mehr als zweimal in den höheren Klassen und Ligen geschossen haben, sind an die Klasse ihres dreimaligen Einsatzes gebunden.
4. Einsätze in verschiedenen Klassen werden zusammengezählt; die Bindung gilt dann zunächst für die untere der höheren Klassen, in denen sie geschossen haben.
5. Kein/e Schütz(e)in darf in einer Wettkampfsaison an mehr als zehn Wettkämpfen teilnehmen. Dies gilt auch bei Vereinswechsel sowie für Einsätze in der Bundes- und Regionalliga, ausgenommen die Auf- und Abstiegswettkämpfe und in Gruppen mit 7 Mannschaften für die Stammschützen.
6. Stammschützen für eine Mannschaft sind vom Verein zu melden, wenn in einer Gruppe zwei Mannschaften von einem Verein starten oder eine Gruppe aus 7 Mannschaften besteht und für den Verein noch weitere Mannschaften starten.
7. Die Auf- und Abstiegswettkämpfe gehören zur abgelaufenen Saison.
8. Bei Verstößen gegen diesen Punkt ist der/die Schütz(e)in für diesen Wettkampf zu streichen.
VIII. Meldungen und Startgeld
1. Die Vereine melden der Rundenwett-kampfleitung die Schießtage, an denen sie ihre Heimwettkämpfe austragen können.
2. Meldetermine legen die Schützenkreise fest.
3. Das Startgeld wird von den Schützenkreisen festgelegt und ist auf Anforderung an den jeweiligen Schützenkreis zu zahlen.
Kommt der Verein der Zahlungsauf-forderung nicht fristgemäß nach, werden alle Wettkämpfe, die zwischen dem Zahlungsziel und Zahlung liegen, mit Null Ringen und 0:2 Punkten für den säumigen Verein gewertet.
IX. Termine
1. Die Wettkämpfe müssen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres durchgeführt werden.
2. Zurückziehen von Mannschaften für die nächste Saison ist nur bis zum jeweiligen Meldetermin möglich.
3. Ausgefallene Wettkämpfe der Vorrunde müssen vor Beginn der Rückrunde nachgeholt werden.
4. Die Rundenwettkampfleitung legt die Wettkampftermine (ggf. unter Berücksichtigung der von den Vereinen gewünschten Heimschießtage) fest.
5. Die Wettkämpfe können im gegenseitigen Einvernehmen beider Mannschaftsführer um bis zu 7 Tage vor oder bis zu 2 Tage nach dem angesetzten Termin ohne Ankündigung verlegt werden. Die Ergebnismeldungen müssen zwei Tage nach dem Wettkampf der Rundenwettkampfleitung vorliegen. Siehe auch XIII/3
6. Der Wettkampf muß an einem Tag geschossen werden.
7. Wird ein/e Mannschaftsschütz(e)in vom Deutschen Schützenbund, Hessischen Schützenverband oder Schützengau eingesetzt, muß die Rundenwettkampfleitung den Wettkampf auf Antrag verlegen.
1. Jede Mannschaft trägt gegen jede andere ihrer Gruppe zwei Wettkämpfe, einen Vor- und Rückkampf, aus und ist bei ihrem Heimwettkampf Veranstalter.
2. Die Mannschaften benennen je einem Mannschaftsführer/in.
3. Die Mannschaftsführer/innen überprüfen die vom Veranstalter gestellten und vorbereiteten Wettkampfscheiben, zeichnen diese ab, und füllen den Wettkampfbericht aus.
4. Die Mannschaftsführer/innen kontrol-lieren die bei jedem Wettkampf vorzu-legenden Wettkampfpässe und tragen vor Beginn des Wettkampfes die Namen in den Wettkampfbericht und nach Ende des Wettkampfes das Ergebnis, die Gruppenbezeichnung und den Tag in die Wettkampfpässe ein.
5. Legt ein/e Mannschaftsschütz(e)in seinen/ ihren Wettkampfpaß zur Kontrolle nicht vor, muß der Wettkampfpaß innerhalb von 3 Werktagen der Rundenwettkampfleitung vorgelegt werden. Nach verstreichen dieser Frist wird das Ergebnis gestrichen.
6. Verfügt der Veranstalter nicht über Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützen-verbandes wird der Wettkampf von der Rundenwettkampfleitung auf den Ständen des angereisten Vereins neu angesetzt. Der Schützenkreis erhebt vom Veranstalter eine Strafgebühr in Höhe von 11,00 €.
7. Mit der Unterschrift der beiden Mannschaftsführer/innen ist das Ergebnis verbindlich.
8. Besteht über die Bewertung von Schüssen Zweifel, sind die Wettkampf-scheiben oder Scheibenstreifen mit der Meldung einzusenden.
9. Erscheint der Gegner nicht spätestens eine halbe Stunde nach dem angesetzten Termin, erhält die erschienene Mannschaft den Wettkampf mit 2:0 gewertet.
Falls sich herausstellt, daß die fehlende Mannschaft durch höhere Gewalt am rechtzeitigen Erscheinen gehindert war, findet der Wettkampf an einem neu festzusetzenden Termin statt.
10. Fernwettkämpfe, Vor und Nachschießen einzelner Schützen sind unzulässig.
Xl. Wertung
1. Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis.
2. Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, wird vom Schützenkreis eine Strafgebühr erhoben. Beim ersten mal beträgt diese 11,00 € und beim zweiten mal 25,00 €. Tritt eine Mannschaft während der Saison dreimal nicht oder nicht vollständig an, steigt sie zusätzlich ab.
Alle bis dahin geschossenen Wettkämpfe werden punktlos gewertet.
Schütz(en)innen, die durch ihren mehr-maligen Einsatz an diese Klasse gebunden sind, können in unteren Klassen nicht mehr eingesetzt werden.
Die Anzahl der Einsätze in dieser Wettkampfklasse wird bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Wettkämpfe im Sinne der Ziffer VII. 5. angerechnet.
3. Für die Reihenfolge in der Gruppe sind maßgebend:
a) Die Anzahl der Pluspunkte.
b) Die gegeneinander geschossenen Ringzahlen der punktgleichen Mannschaften.
c) Sind auch die Ringzahlen gleich, ist zur Ermittlung des Auf- oder Abstiegsanwärters ein Entscheidungswettkampf erforderlich.
4. Die Erstplazierten ihrer Klasse sind Rundenwettkampfsieger dieser Klasse.
XII. Auf- und Abstieg
1. Zur Ermittlung des Aufsteigers zur Gauliga findet eine Aufstiegswettkampf zwischen den Schützenkreisen eines Schützengaues nach den Bestimmungen der Liga-Ordnung statt.
2. Zwischen den Klassen findet ein Auf- und Abstieg statt. Der Tabellenerste steigt auf und der Tabellenletzte ab.
3. In einer Gruppe, die durch zusätzlichen Aufstieg in eine höhere Liga / Klasse nur noch aus fünf Mannschaften besteht, steigt die nächste Mannschaft auf.
4. Würde die Gruppe, in die der Tabellenletzte aus einer höheren Liga / Klasse absteigt, dadurch aus sieben Mannschaften bestehen, muß der Vorletzte zusätzlich absteigen.
XIII. Ergebnismeldung
1. Das Ergebnis ist vom Veranstalter noch am Wettkampftag mit dem Wettkampfbericht an den Rundenwettkampfleiter abzusenden.
2. Die Meldung ist von beiden Mann-schaftsführer(n)innen zu unterzeichnen.
3. Für jede, nicht spätestens 2 Werktage nach dem Wettkampf bei der Rundenwettkampfleitung eingehende Meldung wird vom Schützenkreis eine Strafgebühr erhoben. Die Strafgebühr beträgt für verspätet eingehende Meldungen beim erstenmal 11,00 € und bei jedem weiteren mal 25,00 €.
XIV. Einsprüche
1. Für Einsprüche gelten die Bestimmungen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Einsprüche betreffend die Durch-führung des Wettkampfes sind während des Wettkampfes einzulegen und auf der Ergebnismeldung zu vermerken.
3. Jeder betroffene Verein des Hessischen Schützenverbandes kann bei Verstößen gegen die Rundenwettkampf-ordnung, Einspruch gegen die Wertung des Wettkampfes einlegen.
4. Die Einspruchsbegründung muß innerhalb von drei Tagen nach dem Wettkampf (Poststempel) an das zuständige Kreisrundenwettkampfgericht eingereicht werden.
5. Berufungen gegen die Entscheidungen der Kreisrundenwettkampfgerichte sind an das Landeswettkampfgericht zu richten.
6. Die Berufungsentscheidungen sind endgültig.
7. Die Berufungsfrist beträgt zehn Tage nach der Kreisrundenwettkampfgerichts-entscheidung (Poststempel).
8. Das Kreisrundenwettkampfgericht bestehen aus jeweils fünf Mitgliedern, die von der zuständigen Delegierten- versammlung jeweils vor Beginn der Wettkampfsaison gewählt werden.
9. Bei Verhandlungen müssen mindestens drei neutrale Mitglieder des Kreisrundenwettkampfgerichts anwesend sein.
10. Außer der Einspruchsgebühr in Höhe von 25,00 € wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Vorschuß für die Verwaltungsgebühr beträgt beim Schützenkreis 50,00 € und beim Hessischen Schützenverband 25 € / 100,00 €.
11. Dem Unterlegenen werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
12. Bei erfolgreichem Einspruch werden die Gebühren in voller Höhe zurückerstattet.
Gültig ab 01.01.2010 Bo.KSM